Notargebühren

Die Notare sind nach § 17 BNotO (Bundesnotarordnung) verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben.

Die Notargebühren sind in allen Bundesländern gleich hoch. Gebührenvereinbarungen sind unzulässig. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung.

Was oftmals unbekannt ist – beim Notar gilt „Beratung inklusive“: Die Beratung durch den Notar einschließlich Erstellung der für die Beurkundung notwendigen Texte und Entwürfe ist in der Beurkundungsgebühr enthalten. Das gilt unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine. Entwurfsgebühren werden nur dann berechnet, wenn es nicht zur Beurkundung kommt.

Berechnungsbeispiele finden Sie hier auf der Homepage der Bundesnotarkammer:

Berechnungsbeispiele Notarkosten