Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung schafft Rechtssicherheit, stiftet Frieden, beschleunigt das gerichtliche Scheidungsverfahren und spart Kosten.
Mitunter münden auch privatschriftliche Mediationsvereinbarungen von Eheleuten in eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung.
Während in Ehesachen und Folgesachen vor dem Familiengericht „Anwaltszwang“ besteht, kann eine einvernehmliche Scheidung von dem Rechtsanwalt lediglich eines Ehepartners beim Gericht beantragt werden, wenn der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt.
Das setzt regelmäßig voraus, dass über wesentliche aus der Ehe resultierende Rechtsbereiche zuvor eine vertragliche Vereinbarung getroffen wird. Für eine Regelung in Betracht kommen zunächst die oben für den Ehevertrag genannten Gebiete Güterrecht, Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt.
Weitere Themen sind die Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens einschließlich der Zuweisung von Ehewohnung und Hausrat, das elterliche Sorgerecht einschließlich des Umgangsrechts der Eltern mit ihren gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern, der Kindesunterhalt, ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht und ggf. auch einkommensteuerliche Momente („Ehegatten-Splitting“).