Im Bereich des Familienrechts sind Vereinbarungen über das eheliche Güterrecht, den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung sowie während der Ehe abgeschlossene Verträge über den nachehelichen Unterhalt notariell beurkundungsbedürftig.
Der Notar sorgt mit seiner Neutralitätspflicht für eine ausgewogene Vertragsgestaltung und gewährleistet die rechtliche Richtigkeit, Wirksamkeit und Vollständigkeit der Vereinbarung. Vor allem auf den Gebieten des Versorgungsausgleichs und des nachehelichen Unterhalts ist die Zusammenarbeit mit im Familienrecht tätigen Rechtsanwälten für uns unerlässlich. Bei bestimmten güterrechtlichen Gestaltungswünschen ist auch die Einbindung Ihres Steuerberaters unbedingt geboten.
Wegen immer größerer Mobilität von Ehepaaren und Familien auch über Staatsgrenzen hinweg gewinnen internationalprivatrechtliche Fragen mehr und mehr an Bedeutung. Das gilt im Blick auf die fortschreitende Abkopplung der Anknüpfung familienrechtlicher Fragen von der Staatsangehörigkeit hin zur Maßgeblichkeit des sogenannten „gewöhnlichen Aufenthalts“ (regelmäßig der Wohnsitz) einer Person in einem Land nicht nur für ausländische Vertragspartner, sondern auch für deutsche Staatsangehörige. Angesprochen sind die EUGüVO (Europäische Güterstandsverordnung), die Rom III-Verordnung zum Ehescheidungsrecht und das Haager Unterhaltsprotokoll von 2007 mit ihren Anknüpfungspunkten und Rechtswahlmöglichkeiten. Auch auf diesem Feld geben wir Ihnen Rat.