Ist das Unternehmen erst einmal gegründet, muss es sich laufend Änderungen in der Markt- und Wettbewerbssituation, bei der Zahl der Gesellschafter und Mitarbeiter, bei den steuerlichen Grundlagen und anderen gesetzlichen Vorschriften anpassen.
Einige Änderungen sind mit relativ unkomplizierten Registeranmeldungen zu bewältigen, die wir unbürokratisch für Sie erledigen, z. B. die Änderung der sogenannten „inländischen Geschäftsanschrift“.
Andere Veränderungen erfordern mitunter ein Gesamtkonzept aus einzelnen Komponenten der im folgenden skizzierten Maßnahmen. Wenn sich z. B. ein neuer Gesellschafter an einer GmbH beteiligen will, ist in diesem Zuge ggf. die Satzung zu ändern, damit etwa die gewünschten Abtretungsbeschränkungen oder Mehrheitserfordernisse bei Beschlussfassungen den neuen Beteiligungsverhältnissen entsprechen. Oder wenn z. B. die Beteiligung an einem Unternehmen in die nächste Generation übertragen werden soll (Unternehmensnachfolge), kann dafür zuerst die Umformung des Unternehmens in eine andere Rechtsform mit dem passenden Gesellschaftsvertrag nötig sein, bevor die Beteiligung übertragen wird bzw. werden kann.
Der richtige Weg muss aus der Betrachtung der gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und kostenrechtlichen Vor- und Nachteile verschiedener Konzepte gefunden werden, bei der wir Sie gerne unterstützen.