Als Kapitalgesellschaften stehen primär die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) zur Wahl.
Bei diesen Gesellschaftsformen wird die Haftungsbeschränkung der Anteilsinhaber mit der Aufbringung und Erhaltung eines Mindeststammkapitals bzw. Mindestgrundkapitals der Gesellschaft erkauft. Bei beiden ist die Gründung anders als bei den Personengesellschaften auch durch lediglich eine Einzelperson möglich und müssen die Gründungsvorgänge notariell beurkundet werden.
Bei der GmbH sind die Geschäftsführer direkt den Weisungen der Gesellschafter unterworfen. Bei der AG führt der Vorstand die Geschäfte in eigener Verantwortung; er wird vom Aufsichtsrat überwacht, der von der Hauptversammlung gewählt wird.
Für die Gründung stellen wir alle erforderlichen Dokumente einschließlich diverser, langjährig fortentwickelter und praxiserprobter Gestaltungsvorschläge insbesondere für den Gesellschaftsvertrag der GmbH zur Verfügung.