GmbH und Aktiengesellschaft

Als Kapitalgesellschaften stehen primär die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) zur Wahl.

Bei diesen Gesellschaftsformen wird die Haftungsbeschränkung der Anteilsinhaber mit der Aufbringung und Erhaltung eines Mindeststammkapitals bzw. Mindestgrundkapitals der Gesellschaft erkauft. Bei beiden ist die Gründung anders als bei den Personengesellschaften auch durch lediglich eine Einzelperson möglich und müssen die Gründungsvorgänge notariell beurkundet werden.

Bei der GmbH sind die Geschäftsführer direkt den Weisungen der Gesellschafter unterworfen. Bei der AG führt der Vorstand die Geschäfte in eigener Verantwortung; er wird vom Aufsichtsrat überwacht, der von der Hauptversammlung gewählt wird.

Für die Gründung stellen wir alle erforderlichen Dokumente einschließlich diverser, langjährig fortentwickelter und praxiserprobter Gestaltungsvorschläge insbesondere für den Gesellschaftsvertrag der GmbH zur Verfügung.

Das betrifft z. B. Sonderregeln für einen Mehrheitsgesellschafter, Sonderrechte zur Geschäftsführung und Vertretung, Beschränkungen bei der Anteilsabtretung, Andienungspflichten, Güterstandsklauseln für verheiratete Gesellschafter, Einziehungsmöglichkeiten, Wettbewerbsverbote, Besonderheiten für die Satzung des Komplementärs einer GmbH & Co. KG einschließlich des Sonderfalls der sogenannten Einheits-GmbH & Co. KG, bei der die GmbH-Anteile von der KG selbst gehalten werden.

Welche Rechtsform Sie als am besten geeignet für Ihr Unternehmen auch wählen: Wir begleiten Sie bis zur Registereintragung und entwickeln die für den Gründungsvorgang nötigen Gesellschaftsverträge (vor allem für GmbH und AG), Registeranmeldungen und sonstigen Unterlagen wie Gesellschafterliste, Sachgründungsbericht und weitere Gründungs- und Prüfungsberichte.

Kommen Sie am besten bereits frühzeitig in Ihrer Gründungsphase auf uns zu.

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