Unternehmensgründung

Für die Unternehmensgründung stellt das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht verschiedene Rechtsformen zur Verfügung.

Für Gründer beginnt damit bereits vor der eigentlichen Unternehmensgründung die Qual der Rechtsformwahl.

Kriterien für die Rechtsformwahl sind insbesondere:

  • die Zahl der Unternehmensgründer
  • das gewünschte Haftungskonzept für Unternehmensleitung und Anteilsinhaber
  • die Aufbringung eines bei Kapitalgesellschaften geforderten Mindestkapitals
  • die Organstruktur und Verteilung der Entscheidungskompetenzen zwischen Geschäftsführung/Unternehmensleitung und Anteilsinhabern sowie ggf. einem Aufsichtsgremium
  • die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung zur Unternehmensentwicklung
  • die Möglichkeit des Rechtsträgers, sich an einer Umwandlung (Verschmelzung/Spaltung, Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) zu beteiligen
  • die Möglichkeiten, Anteile an dem Rechtsträger an Dritte oder in der Familie zu übertragen
  • die sozialversicherungsrechtliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers und
  • die Besteuerung des Rechtsträgers (Ansprechpartner zu den beiden letzten Themengebieten: Ihr Steuerberater).

Freien Berufen steht die Rechtsform der Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz zur Verfügung, ggf. verbunden mit einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen („Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung“ – „mbB“).

Für bestimmte, öffentlich-rechtlich besonders reglementierte, freie Berufe („Kammerberufe“) sehen die entsprechenden Berufsgesetze Sondervorschriften für den Zusammenschluss in einer Kapitalgesellschaft vor, z. B. für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten.

Neben einer Gewerbeanmeldung ist für bestimmte Tätigkeiten eine öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlich, z. B. für Immobilienmakler und Bauträger nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO), für Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz, für Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, für einen Gaststättenbetrieb nach dem Gaststättengesetz u. v. a. m.

Wenn Sie Fragen zu der für Sie passenden Rechtsform oder zu dem zur Gründung führenden Weg haben, sprechen Sie uns gerne an.