Für die Unternehmensgründung stellt das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht verschiedene Rechtsformen zur Verfügung.
Für Gründer beginnt damit bereits vor der eigentlichen Unternehmensgründung die Qual der Rechtsformwahl.
Kriterien für die Rechtsformwahl sind insbesondere:
- die Zahl der Unternehmensgründer
- das gewünschte Haftungskonzept für Unternehmensleitung und Anteilsinhaber
- die Aufbringung eines bei Kapitalgesellschaften geforderten Mindestkapitals
- die Organstruktur und Verteilung der Entscheidungskompetenzen zwischen Geschäftsführung/Unternehmensleitung und Anteilsinhabern sowie ggf. einem Aufsichtsgremium
- die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung zur Unternehmensentwicklung
- die Möglichkeit des Rechtsträgers, sich an einer Umwandlung (Verschmelzung/Spaltung, Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) zu beteiligen
- die Möglichkeiten, Anteile an dem Rechtsträger an Dritte oder in der Familie zu übertragen
- die sozialversicherungsrechtliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers und
- die Besteuerung des Rechtsträgers (Ansprechpartner zu den beiden letzten Themengebieten: Ihr Steuerberater).