Die erste große Gruppe in der lebzeitigen Vermögensnachfolge umfasst die Grundstücksüberlassung in der Familie an die nächste Generation (Kinder und Enkelkinder).
Dafür hat sich eine Betrachtung nach Vertragstypen herausgebildet: Bei der Überlassung eines Bauplatzes zur selbstständigen Bebauung sieht das Vertragskonzept im Grundsatz anders aus als bei der Übertragung des vom Veräußerer eigengenutzten Wohnhauses, wieder anders bei der Schenkung einer vermieteten Eigentumswohnung.
In allen Fällen ist zuerst zu klären, welche Rechte am Vertragsobjekt sich der Veräußerer vorbehalten will (z. B. Nießbrauch oder Wohnungsrecht). Zudem ist zu entscheiden, ob etwa auf dem Grundbesitz lastende Bankverbindlichkeiten beim Veräußerer verbleiben, vom Erwerber übernommen oder abgelöst werden sollen. In vielen Fällen wird vom Erwerber als Gegenleistung eine Zahlung zur Versorgung des Veräußerers oder zur Gleichstellung weichender Geschwister verlangt.
Darüber hinaus will der Veräußerer oftmals mit der Vereinbarung von Rückforderungsrechten für bestimmte Fälle den Verbleib des Objekts in der Familie sichern. Schließlich sind die Auswirkungen der Zuwendung auf die spätere Erbfolge einschließlich eventueller Pflichtteilsansprüche zu bedenken, bei einer Zuwendung an eines von mehreren Kindern auch das Thema Erbausgleichung unter den Geschwistern.