Kaufpreisfinanzierung: Grundschulden

Die zur Kaufpreisfinanzierung oder z. B. auch zur Durchführung von Baumaßnahmen erforderlichen Grundschuldbestellungen erledigen wir kurzfristig und routiniert, beim Grundstückskauf im Idealfall im Rahmen der Beurkundung des Kaufvertrages.

Dazu gehört auch die Einholung der für die Eintragung erforderlichen behördlichen Genehmigungen bei Immobilien z. B. im Sanierungs- oder Umlegungsgebiet.

Jede Finanzierung ist anders, abhängig vor allem von den Anforderungen des Kreditinstituts. Die frühzeitige Übermittlung der Grundschuldformulare der Bank und deren Bearbeitungshinweise an unser Büro spart Ihnen Zeit und oftmals auch neuerliche Beurkundungstermine.

Im Rahmen der Grundschuldbestellung ist stets zu klären, wer als Darlehensnehmer die regelmäßig von der Bank geforderte sogenannte vollstreckbare persönliche Haftung zu übernehmen hat. Das kann außer dem (künftigen) Grundstückseigentümer dessen Ehepartner und/oder z. B. ein weiteres Familienmitglied sein.

Außerdem muss zur Herbeiführung der Voraussetzungen für die Darlehensauszahlung geprüft werden, ob andere im Grundbuch eingetragene Berechtigte der Grundschuldbestellung zustimmen müssen, z. B. ein Nießbraucher oder ein anderer Grundschuldgläubiger.

Falls Sie das Belastungsobjekt von einer Gemeinde oder einem anderen Grundstücksentwickler zum Zweck der Bebauung erworben haben und die Einhaltung des Verwendungszwecks z. B. durch eine Rückerwerbsvormerkung im Grundbuch gesichert ist, müssen die Anforderungen Ihres Verkäufers an die Zweckbestimmung der gesicherten Darlehen erfüllt werden, damit der Grundstücksausgeber der Grundschuldbestellung zustimmt.

Falls neben dem Kaufobjekt eine weitere Immobilie zur Finanzierung belastet werden soll, müssen auch deren Eigentümer (z. B. die Eltern des Käufers) in das Beurkundungsprogramm eingebunden werden.

Je früher Sie den Kontakt mit unserem Büro suchen, desto besser können wir Ihren Beurkundungstermin vorbereiten.

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