Bauträger

Im Bauträgergeschäft haben wir langjährige Erfahrung, auch mit komplexen Projekten.

Vom Einfamilienhaus oder der Doppelhaushälfte über Eigentumswohnungen bis zur Mehrhausanlage mit gemeinsamer Tiefgarage und ggf. unterschiedlichen Nutzungskonzepten übernehmen wir die rechtliche Konzeption für die Aufteilung in Wohnungseigentum, die Nutzungssicherung aller Eigentümer und Nachbarn durch Gemeinschaftsordnung und Dienstbarkeiten sowie die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung der Bauträgerverträge für die Endkäufer.

Auf die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bauträger, Architekt, Notar und Vertrieb wie auch die Sorgfalt bei der Gesamtkonzeption und ihrer Umsetzung legen wir großen Wert.

Unser erfahrenes Team unterstützt uns bei der präzisen Erfassung der Details für die Einzelverträge wie z. B. Sonderwünsche der Erwerber, bei der fristgerechten Zuleitung der Vertragsentwürfe an die Erwerber und bei der zügigen Vertragsabwicklung einschließlich des zentralen Grundbuchvollzugs.

Das A und O im Bauträgergeschäft ist der Überblick über das Gesamtprojekt von der Grundstückssituation im Verhältnis zu Nachbareigentümern der Anlage über die Gestaltung der Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer innerhalb der Wohnungseigentümer- oder Grundstücksgemeinschaft bis zum Bauträgervertrag, der für das ganze Projekt passen muss: Beim Bauträgerkauf geht die notarielle Rechtsgestaltung in Serie – mit sachgerechten Klauseln genauso wie mit vom Notar zu vermeidenden Vertragsfehlern.

Der Bauträgervertrag ist durch Gesetze (insbesondere BGB und MaBV) und Rechtsprechung seit Jahrzehnten minutiös reglementiert und wird ständig weiterentwickelt.

Unter den Aspekten der Vertragstransparenz, des Bauherrenrisikos und des Verbraucherschutzes ist der Bauträgervertrag anderen Baumodellen wie z. B. Koppelgeschäften (Grundstückskauf und Bauvertrag mit verschiedenen, wirtschaftlich miteinander verbundenen Vertragspartnern) oder sogenannten „Baugruppen“ eindeutig vorzuziehen.